Ziele und rechtliche Grundlagen der Brandschutzerziehung

Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung stellen sich - auch wenn jetzt andere Schwerpunkte gesetzt werden - als Aufgaben dar, denen sich die Feuerwehren schon immer gewidmet hatten. Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes, des Besuchs von Schulklassen und Kindergartengruppen in den Feuerwachen wurden auch in der Vergangenheit bereits Aufgaben aus diesem Bereich erfüllt.

1. Was versteht man unter Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung?

1.1 Brandschutzerziehung richtet sich insbesondere an Kinder in Kindergärten und in den Grund- und Hauptschulen.

Brandschutzaufklärung richtet sich an Schüler/Schülerinnen in den Realschulen und Gymnasien sowie an Erwachsene.

Vom angesprochenen Personenkreis her kann man daher sagen, daß Brandschutzerziehung und/ oder Brandschutzaufklärung von der Wiege bis zur Bahre reicht.

1.2 Inhaltlich umfaßt die Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung die Aufklärung über

 der Verhütung von Bränden und
 das richtige Verhalten in einem Brandfall.
 den Elementarbereich (Kindergarten)
 die Primarstufe (ab Grundschule)
 die Sekundarstufe 1


Hinweise geben

 welche Gefahrenschwerpunkte behandelt werden sollen
 wie die Erzieher/Lehrer motiviert werden können
 welche Hilfestellung die jeweilige Feuerwehr geben kann und
 welche Materialien derzeit bereits zur Erfüllung dieser Aufgaben zur Verfügung stehen.

2. Welche Rechtsgrundlagen bestehen für die Brandschutzerziehung/ Brandschutzaufklärung ?

2.1 In § 16 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen heißt es:

"Die gemeinnützigen Verbände der Angehörigen der Feuerwehren (Feuerwehrverbände) betreuen ihre Mitglieder, pflegen die Kameradschaft innerhalb der Feuerwehren sowie die Tradition der Feuerwehren, fördern die Ausbildung und wirken bei Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung mit."

Aus dieser Formulierung wird deutlich, daß sowohl die Feuerwehrverbände als auch die örtlichen Feuerwehren Träger der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung sind. Wenn die Feuerwehrverbände mitwirken, dann sind daneben die örtlichen Feuerwehren die Mitträger dieser Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes.

2.2 Aus der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes vom 11.03.1978 zu § 1 wird darüber hinaus die originäre Aufgabe der Gemeinde und der örtlichen Feuerwehr deutlich.

Es heißt dort:

Zu § 1:
Ein weiterer Schwerpunkt der Verhütung von Bränden ist die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung, der sich die Gemeinden mit Unterstützung der Feuerwehrverbände, zu widmen haben.

Welche Unterstützung gibt es?
© 2000 by Freiwillige Feuerwehr Menden-Bösperde - Alle Rechte vorbehalten